1. Die Auszeichnungen werden Personen mit Wohnsitz in Südtirol verliehen, die sich durch vorbildliches, außergewöhnliches und dauerhaftes Wirken zum Wohle der Allgemeinheit verdient gemacht haben.
2. In besonderen Fällen können auch Personen geehrt werden, die ihren Wohnsitz außerhalb Südtirols haben, sofern sie selbst oder ihre Vorfahren aus Südtirol stammen und sich ihre außerordentlichen Verdienste auf Themen und Bereiche beziehen, die für Südtirol von besonderer Bedeutung sind.
3. Die Auszeichnungen werden für eine dauerhafte ehrenamtliche Tätigkeit oder für beispielhaftes öffentliches oder privates Wirken im kulturellen, künstlerischen, sozialen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, humanitären, zivilgesellschaftlichen oder Sport- und Freizeitbereich verliehen.
4. Für die Verleihung der Auszeichnungen für Verdienste um das Land Tirol sind Frauen und Männer aller Sprachgruppen Südtirols gleichermaßen zu berücksichtigen. In diesem Sinne werden Verdienste und Leistungen aus den verschiedensten Bereichen und aus allen Teilen des Landes ausgewogen und transparent gewürdigt.