1. Das Bundesland Tirol berücksichtigt bei der Verleihung von Auszeichnungen für besondere Verdienste neben den Bürgerinnen und Bürgern des eigenen Landes auch jene aus Südtirol.
2. Diese Regelung gilt für die Vorschläge zur Verleihung von Auszeichnungen durch das Land Tirol, soweit die Provinz Bozen dafür zuständig ist.