1. Für den Kostenvoranschlag betreffend die Führung des Kindergartens werden die direkten Ausgaben für die Bildungstätigkeit des Kindergartens in Betracht gezogen.
2. Die im Kostenvoranschlag angeführten Ausgaben dürfen sich nur auf folgende Ausgaben beziehen:
a) Ausgaben für die Gehälter der Kindergärtner/innen, der pädagogischen Mitarbeiter/innen und der Mitarbeiter/innen für Integration;
b) Ausgaben für die Gehälter des Reinigungs- und des Küchenpersonals;
c) Ausgaben für die Gebäudeverwaltung, einschließlich des Mietzinses, der Heizung, des Wassers, der Stromversorgung sowie des Verwaltungsbetriebs (Telefon, Post);
d) Ausgaben für didaktisches Material.
3. Der Finanzierungsplan enthält die oben angeführten Ausgaben sowie die Eigenfinanzierung. Aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ergibt sich der Fehlbetrag.