1. Die zulässigen Kosten werden auf der Grundlage von Standardkosten für die einzelnen Holzbringungsarten festgelegt.
2. Die Prämie besteht aus den berechneten Mehrkosten für Holzbringungen unter erschwerten Bedingungen, deren Kosten im Durchschnitt höher sind. Das Schadholz bringt auch einen Ertragsverlust mit sich.
3. Aus der Berechnung der Mehrkosten ergibt sich folgender Prämiensatz:
Bringungsart
Prämie pro m³
Seilwinde, Traktor
9,00 Euro
Pferd
12,00 Euro
Seilkran
15,00 Euro
Hubschrauber
16,50 Euro
4. Die Prämie wird unabhängig von der Entfernung zu einer Forststraße gewährt.
5. Im Fall der Holzbringung per Hubschrauber wird nur dann eine Prämie gewährt, wenn diese Bringungsart im Auszeigeprotokoll festgelegt und entsprechend begründet ist.
6. Nicht förderfähig sind Ausgaben, für die die Prämie weniger als 250,00 Euro beträgt.