1. Nach Abschluss der Arbeiten prüft die von der Forstbehörde beauftragte Person, ob die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden, und füllt den von der Landesverwaltung bereitgestellten Vordruck aus (Berechnungsgrundlage für die Prämie und Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung). Die Prämienhöhe wird auf der Grundlage der abtransportierten Holzmenge festgelegt. Ebenso muss bestätigt werden, dass die Holzbringung fachgerecht und vorschriftsgemäß im Sinne des Auszeigeprotokolls durchgeführt wurde.
2. Der Beitrag kann erst dann ausgezahlt werden, wenn die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten ausgestellt wurde.