(1) Die Übertragung der Inhaberschaft einer Tankstelle muss lediglich dem zuständigen Landesamt und dem Zollamt Bozen innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden. Der Inhaber/Die Inhaberin der Berechtigung kann die Führung der Tankstelle mit Vertrag von mindestens sechsjähriger Dauer anderen Personen anvertrauen.