1. Sind die effektiv getätigten Ausgaben geringer als der zum Beitrag zugelassene Betrag, wird der gewährte Beitrag entsprechend gekürzt und die Begünstigten müssen den überschüssigen, nicht zustehenden Betrag rückerstatten.
2. Falls mehrere Projekte eingereicht und genehmigt wurden, die Vorschusszahlung bereits erfolgt ist und bei der Endabrechnung die tatsächlich getätigten Ausgaben niedriger sind als die zum Beitrag zugelassenen Ausgaben, so muss der überschüssige Betrag nicht zurückgezahlt werden, sondern wird mit dem Restbetrag der anderen Projekte verrechnet.