Das Vermögen des WOBI setzt sich zusammen aus:
a) beweglichen und unbeweglichen Vermögensgütern, die aufgrund von Landes- oder Staatsgesetzen übernommen und vom WOBI erworben oder verwirklicht wurden
b) dem Vermögen anderer Körperschaften, das laut Gesetz durch Übertragung, Fusion, Einverleibung und Zuwendung übernommen wurde
c) Beteiligungen an Gesellschaften
d) Einbringungen, Erbschaften, Hinterlassenschaften, Schenkungen und Spenden
e) dem ordentlichen und statutarischen Reservefonds
f) dem Dotationsfonds
g) Fonds, die von den durch Landes-, Staats- und EU-Gesetze vorgesehenen Finanzierungen hervorgehen, sowie Fonds, die von anderen Körperschaften herrühren
h) jeder weiteren Zuführung oder Erhöhung des Vermögens.