1. Es sind folgende Initiativen beitragsfähig, sofern sie eine zugelassene Mindestsumme von 2.000,00 Euro erreichen:
a) Studien, Erhebungen, Analysen und Entwicklungsprojekte, einschließlich Marketinginitiativen, beschränkt auf die jeweiligen Wirtschaftssektoren, Branchen oder Berufe sowie auf Produkte oder geografische Gebiete von entsprechendem Interesse, ohne jegliche betriebliche Werbung,
b) Initiativen zur Verbesserung der Technologien, Betriebsorganisation und Betriebsführung, zur Regelung der Betriebsnachfolge, zur Förderung der Ethik in der Wirtschaft, zur Qualitätssteigerung im Allgemeinen, zur Erhöhung des Umwelt- und Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz sowie andere Initiativen zur Entwicklung der jeweiligen Wirtschaftssektoren, Branchen oder Berufe,
c) Organisation von Tagungen, Kongressen, Seminaren, Kursen und anderen Weiterbildungsinitiativen,
d) Besuch von Tagungen, Kongressen, Seminaren, Kursen, und anderen Weiterbildungsinitiativen,
e) Teilnahme an und Organisation von Messen und Ausstellungen in der Region Trentino-Südtirol. Ausnahmsweise kann auch die Teilnahme an oder die Organisation von Veranstaltungen außerhalb der Region zugelassen werden, wenn sie in Absprache mit der EOS – Exportorganisation Südtirol – erfolgt oder von dieser als wichtig erachtet wird. Lokale Handwerksausstellungen und Wirtschaftsschauen müssen auf Bezirksebene unter Einbeziehung mehrerer Gemeinden desselben Bezirks durchgeführt werden,
f) Betriebsberatungen,
g) Bildung von betrieblichen Kooperationen als Konsortium, Genossenschaft oder in anderer Rechtsform,
h) Projekte oder Initiativen im Rahmen von Programmen der Europäischen Union.