(1) Der Antrag auf Aufnahme in das nationale Verzeichnis der Lärmschutztechniker mit Wohnsitz in der Provinz Bozen muss bei der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz (in der Folge Agentur genannt) eingereicht werden. Die Agentur verwaltet die Aufnahmeanträge und prüft regelmäßig bei im Verzeichnis eingetragenen Personen, ob sie weiterhin die für die Eintragung erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. 2)