(1) In Punkt 2 des Berufsbildes Technischer Schulassistent/Technische Schulassistentin in der IV Funktionsebene nach Anlage 1 zum Bereichskollektivvertrag vom 8. März 2006 sind die Worte „-Lehrabschlusszeugnis über einen fachspezifischen Lehrberuf oder“ durch folgende Worte ersetzt: „-Lehrabschlusszeugnis über einen fachspezifischen Lehrberuf oder mindestens vierjährige fachspezifische Berufserfahrung oder“.