(1) Das Personal, welches beim In-Kraft-Treten dieses Vertrags die Aufgaben des Berufsbilds Schulsekretär / Schulsekretärin ausübt, wird nach dem positiven Abschluss (Eignung) einer fachspezifischen Ausbildung im entsprechenden Berufsbild der siebten Funktionsebene eingestuft. Die besagte Ausbildung wird mit der Berufskategorie und den Schuldirektoren besprochen und von der Landesregierung genehmigt. Die Einstufung erfolgt für das Personal mit mindestens vierjähriger fachspezifischer Berufserfahrung ab dem ersten Tag des vierten Monats nach Inkrafttreten dieses Vertrags, für das restliche Personal erfolgt die Einstufung ab dem ersten Tag des vierten Monats, der auf die Ableistung der vierjährigen Berufserfahrung folgt.