Kundgemacht im A.Bl. vom 22. Mai 1979, Nr. 25.
Gemäß Art. 1 des D.LH. vom 1. Oktober 1991, Nr. 22, ist im deutschen Text in allen Artikeln dieses Dekretes der Begriff "Labortechniker" mit dem Begriff "medizinisch-technische Assistenten" ersetzt.
(1) Allen Kandidaten, die eine Prüfung über sämtliche Unterrichtsgegenstände im Sinne von Artikel 2 mit Erfolg abgelegt haben, wird das Diplom eines Physikotherapeuten - Krankengymnasten verliehen.10)
Die Artikel 23 und 24 wurden ersetzt durch Art. 2 des D.LH. vom 16. März 1981, Nr. 8.