Kundgemacht im A.Bl. vom 22. Mai 1979, Nr. 25.
Gemäß Art. 1 des D.LH. vom 1. Oktober 1991, Nr. 22, ist im deutschen Text in allen Artikeln dieses Dekretes der Begriff "Labortechniker" mit dem Begriff "medizinisch-technische Assistenten" ersetzt.
(1) Die Schule zur Ausbildung von Physikotherapeuten dauert drei Jahre. Für jedes Schuljahr sind mindestens 1200 Unterrichtsstunden vorgesehen, und zwar mindestens 800 Stunden für das Praktikum und 400 Stunden für den theoretischen Unterricht.
(2) Die Unterrichtsfächer sind folgende:
Praktische AusbildungBehandlung des Patienten unter Anwendung physikalischer Therapien in folgenden Sachgebieten:
Art. 22 wurde ersetzt durch Art. 5 des D.LH. vom 1. Oktober 1991, Nr. 22.