1. Die Projekte werden auf der Grundlage der nachstehenden Bewertungskriterien ausgewählt. Diese sind gemäß Anlage B mit einer Punktezahl verbunden. Anhand dieser Punktezahl wird die Rangliste der bewerteten Projekte erstellt:
a) detaillierte Abfassung des Projektes und ausreichende Information über relevante Aspekte desselben,
b) Berücksichtigung der lokalen Bedürfnisse und des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Kontexts,
c) Verankerung des Projektträgers in Südtirol sowie seine Kompetenzen, Integrität, Zuverlässigkeit und Zusammenarbeit/Partnerschaften mit anderen Körperschaften und Organisationen,
d) Qualität der Partnerschaft vor Ort,
e) Priorität des Einsatzbereiches,
f) geografische Vorrangigkeit des Einsatzgebietes,
g) Projektkohärenz in Hinsicht auf die darin angegebenen Ziele, Aktivitäten, Kosten und erwarteten Ergebnissen,
h) Angemessenheit der Kosten und der Mitfinanzierung des Projektträgers,
i) Wirksamkeit, Effizienz und Auswirkungen des Projektes auf den lokalen Kontext,
j) Beteiligung der Zielbevölkerung an der Festlegung der Ziele und der Durchführung des Vorhabens (Ownership),
k) Stärkung lokaler Kapazitäten (Capacity Development),
l) Zusammenarbeit und Koordination mit lokalen Organisationen und Institutionen sowie Übereinstimmung des Projektes mit den Entwicklungszielen des Empfängerlandes bzw. -gebietes,
m) Berücksichtigung von Genderfragen, Menschenrechten und benachteiligten Bevölkerungsgruppen,
n) Nachhaltigkeit des Projektes hinsichtlich sozialer und umweltrelevanter Aspekte sowie hinsichtlich der Fortführung der Aktivitäten nach Projektabschluss.
2. Projekte, die folgende Merkmale aufweisen, werden vorrangig behandelt:
a) die Einbindung des Projektes in mehrjährige Entwicklungsprogramme bzw. in eine Reihe von Maßnahmen und Vorhaben zur Gesamtentwicklung eines Gebietes, wobei verschiedene Organisationen und Institutionen sowohl im Empfängerland als auch in Südtirol beteiligt sind,
b) Projekte, welche direkt oder indirekt den Schutz der Menschenrechte, der Geschlechtergerechtigkeit, der benachteiligten Bevölkerungsgruppen sowie den Schutz von ethnischen, kulturellen und sprachlichen Minderheiten zum Ziel haben,
c) Projekte, die von Projektträgern mit den Voraussetzungen laut Artikel 2 Absatz 4 eingereicht werden.