1. Das Finanzierungsansuchen (1 Ausfertigung) mit Projektvorschlag (2 Ausfertigungen) muss im Zeitraum zwischen dem 2. und 31. Januar des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
2. Der Endtermin wird auf den nächsten Arbeitstag verschoben, wenn er auf einen Tag fällt, an dem die Landesämter geschlossen sind. Nach dem obgenannten Endtermin eingereichte Projekte können nicht berücksichtigt werden. Alle Finanzierungsansuchen und Projektvorschläge sind vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin des Projektträgers zu unterzeichnen und an folgende Adresse zu richten: Abteilung Präsidium und Außenbeziehungen – Amt für Kabinettsangelegenheiten, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen.
3. Das Ansuchen mit den geforderten Unterlagen kann folgendermaßen eingereicht werden:
a) Abgabe direkt im genannten Amt;
b) auf dem Postweg nur mit eingeschriebenem Brief mit Rückschein (in diesem Fall gilt das Datum des Versandstempels der Post);
c) mittels Fax (0471 412139);
d) elektronisch mittels E-Mail von der zertifizierten E-Mail-Adresse des Projektträgers an folgende zertifizierte E-Mail-Adresse: kabinett.gabinetto@pec.prov.bz.it.
4. Die Muster für das Ansuchen und den Projektvorschlag sind im zuständigen Landesamt erhältlich und können auch im Internet unter www.provinz.bz.it/entwicklungszusammenarbeit heruntergeladen werden.
5. Im Finanzierungsansuchen muss der Projektträger eine der zwei im Artikel 11 angeführten Abrechnungsmodalitäten angeben. Dem Finanzierungsansuchen müssen folgende Unterlagen beigelegt werden, die zu datieren und mit der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des Projektträgers zu versehen sind:
a) zweifache Ausfertigung des Projektvorschlages in deutscher oder italienischer Sprache, der in allen Teilen ausgefüllt ist und alle erforderlichen Informationen beinhaltet, einschließlich des Finanzierungsplans mit Angabe der Gesamtkosten, der beantragten Finanzierung und des Eigenbeitrags,
b) eine Kopie des Abkommens, das zwischen dem Projektträger und dem Lokalpartner abgeschlossen wurde. Anderenfalls kann ein Schreiben des Lokalpartners oder der Lokalpartner beigelegt werden, in welchem bestätigt wird, dass sie beabsichtigen das Projekt zu unterstützen und dass sie mit den Zielen und Tätigkeiten einverstanden sind,
c) mindestens ein Angebot eines Produzenten oder Lieferanten bei Projekten, die den Erwerb von Ausstattungsgegenständen (technische Anlagen, Geräte oder Maschinen) im Ausmaß von mindestens 30% der gesamten Projektkosten vorsehen. Der Erwerb von Material, Ausstattungsgegenständen und Dienstleistungen zur Durchführung des Projektes muss nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und der Qualität erfolgen. Das zuständige Landesamt kann bei der Projektüberprüfung auf jeden Fall weitere Kostenvoranschläge anfordern, falls diese für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebots für notwendig erachtet werden,
d) eine technische Beschreibung, wenn das Projekt die Errichtung oder Renovierung von Bauten oder Infrastrukturen mit Gesamtkosten bis zu 20.000,00 Euro betrifft. Sind die Kosten jedoch höher als 20.000,00 Euro und wird ein Unternehmen mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt, so muss zusätzlich mindestens ein Kostenvoranschlag dieses Unternehmens mit Massenberechnung und Grundriss eingereicht werden. Das zuständige Landesamt kann bei der Projektüberprüfung auf jeden Fall weitere Kostenvoranschläge anfordern, falls diese für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Kostenvoranschlages für notwendig erachtet werden,
e) Statuten des Projektträgers und des Lokalpartners/der Lokalpartner oder entsprechende Informationen,
f) weitere Dokumente und Unterlagen, welche der Bewertung des Ansuchens dienlich sein können (Veröffentlichungen, Studien, Zeitungsartikel, Fotodokumentationen usw.).
6. Die eingereichten Projekte können auch mehrjährig sein, es muss aber die Spesenaufteilung auf die einzelnen Jahre klar ersichtlich sein. Wenn ein mehrjähriges Projekt genehmigt worden ist und der Projektträger für die zweite oder die darauf folgenden Projektphasen ansucht, muss er, sofern er nicht eine Änderung der vorgesehenen Tätigkeiten plant, innerhalb der jährlichen Einreichungsfrist lediglich das Finanzierungsansuchen mit einem aktualisierten Finanzierungsplan für die betreffende Projektphase und eine Beschreibung der bereits durchgeführten Tätigkeiten einreichen.
7. Bei Rotationsfonds und anderen Kreditsystemen müssen die Kriterien zur Auswahl der Zielgruppe angegeben werden sowie der Auszahlungs- und Rückzahlungsmodus und der Einsatz der Mittel nach Abschluss des Projektes.