(1) Unter Beibehaltung der Gesamtausgaben von 98,5 Millionen Euro, ermächtigt mit Artikel 10 des Landesgesetzes vom 20. Juli 2006, Nr. 7, für die Realisierung einer thermischen Restmüllverwertungsanlage, wird die mehrjährige Belastung zu Lasten der folgenden Finanzjahre und für die folgenden Beträge aufgeteilt:
Finanzjahr Betrag
2008 18,0 Millionen Euro
2009 50,0 Millionen Euro
2010 30,5 Millionen Euro.