1. Verpflegungs-, Unterkunfts- und Fahrtkosten werden gemäß den einschlägigen für das Landespersonal vorgesehenen Bestimmungen vergütet.
2. Die Bestattungskosten werden auf der Grundlage der in der Gemeinde Bozen geltenden Durchschnittstarife erstattet.
3. Die anerkannten Kosten werden vollständig rückvergütet.