Kundgemacht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 22. April 1997, Nr. 19.
Bereich D - Gesetzgebung, Organisation der Ernährungseinrichtungen, Ernährungslehre und allgemeine Ernährungstherapie (Punktezahl 5.0)
Lehrziel: Der Student muß die Grundlagen der Gesetzgebung im Gesundheitswesen, der Organisation der Gemeinschaftsverpflegung, der Ernährungslehre und der allgemeinen Ernährungstherapie kennen.