Kundgemacht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 22. April 1997, Nr. 19.
Bereich I - Umwelt- und Bodenhygiene (Punktezahl: 6.0).
Lehrziele: Der Student soll Kenntnisse über den natürlichen Lebensraum in seinen wesentlichen Facetten, seine Risikofaktoren und die technischen Verfahren im Umweltschutz sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften erwerben.