Kundgemacht im A.Bl. vom 28. August 1990, Nr. 39.
(1) Die am Institut errichtete Fachbibliothek dient vor allem den Projekt- und Arbeitsgruppen als Studienbibliothek. In dieser Bibliothek wird auch eine Abteilung für die Dokumentation der Institutstätigkeit eingerichtet. Außerdem wird eine Lehrmittel- und Schulbuchsammlung aufgebaut, in der auch die an den Schulen Südtirols verwendeten Lehrmittel und Schulbücher in geeigneter Form erschlossen werden. Diese Sammlung dient als Lehrmittelzentrale zur Information und Beratung von Schulen und Lehrkräften.
(2) In der Benutzerordnung wird festgelegt, welcher Bestand entlehnt werden kann und welcher nur zum Studium in den Bibliotheksräumen bereitgestellt wird.
(3) Auch die Mitarbeiter der anderen Pädagogischen Institute können die Bibliothek und das Dokumentationszentrum benutzen und nach Vereinbarung mit dem Direktor auch die Mitarbeit der Dienststelle in Anspruch nehmen.
(4) Die Einzelbestimmungen zur Benutzung der Bibliothek werden von der Dienststelle für Dokumentation und Information ausgearbeitet und vom Direktorium genehmigt.