Veröffentlicht im A.Bl. vom 21. Oktober 2002, Nr. 42.
(1) Auf die Dienstleistungen, Ankäufe und Arbeiten, die in Regie durchgeführt werden können, werden im Allgemeinen die für das Land geltenden Bestimmungen angewandt.
(2) Die Dienstleistungen in Regie werden vom Koordinator veranlasst und durchgeführt. Er kann diese Zuständigkeit, beschränkt auf die einzelnen Museen, an den jeweiligen Museumsdirektor delegieren. Diese Delegierung ist im Amtsblatt der Region zu veröffentlichen.