Veröffentlicht im Ord. Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 11. September 1990, Nr. 42.
Abgedruckt unter Nr. XVI - B/d.
Wanderhandel:
Anmerkung:
Im Wanderhandel dürfen keine flüssigen und gasförmigen Brennstoffe verkauft werden.
Großhandel:
Was den Großhandel angeht, so gilt diese Warenliste auch für den Verkauf von Erdölerzeugnissen für Antriebszwecke, (Schmiermittel eingeschlossen).