Veröffentlicht im Ord. Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 11. September 1990, Nr. 42.
Abgedruckt unter Nr. XVI - B/d.
Großhandel:
Anmerkung:
Diese Warenliste wird auch für den Viehgroßhandel im allgemeinen vergeben.
Der Wanderhandel mit Vieh gilt als Großhandel (ausgenommen ist jener mit Zuchtferkeln und Kleinvieh).