(1) Für die Zwecke der Koordinierung vereinbaren die Landeshauptleute jährlich mit dem Schatzminister das Ausmaß der Mittel, die die Darlehens- und Depositenkasse in den jeweiligen Provinzen auf der Grundlage der Programme in den Bereichen der Lokalfinanzen, der öffentlichen Arbeiten und des wie auch immer geförderten Bauwesens und gemäß den von denselben festgelegten Prioritäten auch in Abweichung von den allfälligen einschlägigen staatlichen Bestimmungen festgelegt.