VI. Funktionsebene
1) Mitarbeiter/Mitarbeiterin für Integration von Kindern und Schülern/Schülerinnen mit Behinderung
2) Technischer Sachbearbeiter/technische Sachbearbeiterin
VI. Funktionsebene
Mitarbeiter/Mitarbeiterin für Integration für Kinder und Schüler/innen mit Beeinträchtigung (VI)
1. Aufgaben
Der Mitarbeiter/Die Mitarbeiterin für Integration für Kinder und Schüler/innen mit Beeinträchtigung arbeitet mit dem Lehrpersonal zusammen, um die Integration der Kinder und Schüler/innen mit Beeinträchtigung gemäß den Vorgaben des individuellen Bildungsplans zu fördern, auch eigenständig, in Kindergärten, Grundschulen, weiterführenden Schulen und in der beruflichen Bildung.
Der Mitarbeiter/Die Mitarbeiterin für Integration für Kinder und Schüler mit Beeinträchtigung nimmt an der Erstellung des dynamischen Funktionsprofils und des individuellen Bildungsplans teil, trägt zur Ermittlung der Potenziale, Ziele und methodischen Strategien bei und nimmt beratend an den regelmäßigen Sitzungen der Kollegialorgane teil, und beschränkt auf den betreuten Schüler an den Prüfungen; arbeitet mit dem Lehrpersonal bei didaktischen Aktivitäten und in Situationen zusammen, die praktische, funktionale, sozial-relationale Unterstützung und Kommunikationsförderung erfordern, gemäß den Vorgaben des individuellen Bildungsplans, um die Teilnahme der behinderten Kinder und Schüler/innen an allen schulischen, bildungsbezogenen und Freizeitaktivitäten zu gewährleisten.
Der Mitarbeiter/Die Mitarbeiterin für Integration für Kinder und Schüler/innen mit Beeinträchtigung fördert die persönliche und soziale Autonomie und unterstützt und hilft dem behinderten Kind und Schüler bei den täglichen Bedürfnissen und Erfahrungen, die diese aufgrund ihrer Behinderung nicht selbstständig bewältigen können; beobachtet, berichtet und dokumentiert die Daten zu den Verhaltensweisen, der Eigenständigkeit und den zwischenmenschlichen Beziehungen der behinderten Kinder und Schüler an die Lehrer und die Ansprechpartner der sozialen und gesundheitlichen Dienste, um gemeinsam die besonderen Bildungsbedürfnisse zu ermitteln; hält die informativen Kontakte zu den Familien, Lehrern, betrieblichen Tutoren der behinderten Kinder und Schüler aufrecht.
Der Mitarbeiter/Die Mitarbeiterin für Integration für Kinder und Schüler/innen mit Beeinträchtigung schlägt den Kauf von Hilfsmitteln und spezifischen Materialien in Absprache mit den Lehrer und Lehrerinnen der Schulen oder Kindergärten und den Ansprechpartnern der sozialen und gesundheitlichen Dienste vor, passt in Absprache mit dem Lehr- und Rehabilitationspersonal das didaktische Material an die Eigenschaften des behinderten Kindes und Schülers an, um die Durchführung der Studienpläne und Rehabilitationsprogramme zu ermöglichen.
Der Mitarbeiter/Die Mitarbeiterin für Integration für Kinder und Schüler/innen mit Beeinträchtigung kann das Kind und den Schüler nach Absprache mit dem Schulleiter und dem Direktor des Schulkreises der Kindergärten in die rehabilitativen Gesundheitseinrichtungen begleiten und unterstützen; führt spezifische Aktivitäten mit dem einzelnen Kind und Schüler oder in der Gruppe durch, nach Absprache mit dem Fachpersonal gemäß den Vorgaben des individuellen Bildungsplans; übermittelt die Beobachtungen zu den rehabilitativen Maßnahmen an den Klassenrat/das Team der Kindergartensektion und an die Ansprechpartner des Sozialen Dienstes und des Gesundheitsunternehmens.
Der Mitarbeiter/Die Mitarbeiterin für Integration für Kinder und Schüler/innen mit Beeinträchtigung arbeitet mit den Lehrpersonen zusammen, um die Kontinuität der im individuellen Bildungsplan vorgesehenen Maßnahmen in Situationen zu gewährleisten, in denen dem Kind und dem/der Schüler/in der regelmäßige Schulbesuch verwehrt ist, nach Anhörung der zuständigen Gesundheitsfachkraft und der Familie.
Der Mitarbeiter/Die Mitarbeiterin für Integration für Kinder und Schüler/innen mit Beeinträchtigung sorgt für die korrekte Verabreichung der Medikamente gemäß den Anweisungen und der Genehmigung des behandelnden Arztes des Kindes und Schülers.
2. Zugangsvoraussetzungen
- Diplom über die erste Bildungsstufe (Mittelschule) und Absolvierung von mindestens zwei weiteren Jahren Vollzeitschule oder Abschluss einer Berufsschule sowie, in beiden Fällen, ein Qualifikationsnachweis als Sozialbetreuer/in
oder
- Diplom über die Staatliche Abschlussprüfung der Oberstufe (ehemals Matura).
In beiden Fällen ist zusätzlich eine methodisch-didaktische Spezialisierung von mindestens 200 Stunden erforderlich; für Inhaber des Abschlusses der Staatlichen Abschlussprüfung des zweiten Zyklus ist zusätzlich eine Ausbildung im heilpädagogischen Bereich von mindestens 200 Stunden erforderlich.
3. Zweisprachigkeit
Gemäß Artikel 40 Absatz 3 des Bereichsvertrages für das Lehrpersonal der Landesberufsschulen, der landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Berufsbildung und der Musikschulen für den Zeitraum 2005 – 2008 vom 27.06.2013 ist kein Zweisprachigkeitsnachweis erforderlich. 2)
Technischer Sachbearbeiter/technische Sachbearbeiterin (VI)
Der technische Sachbearbeiter/die technische Sachbearbeiterin verrichtet nach den allgemeinen Anweisungen des/der Vorgesetzten technische und Verwaltungstätigkeiten, die die Studie, die Planung und die Ausführung von Arbeiten betreffen und organisiert die Arbeit der ihm/ihr unterstellten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen.
1. Aufgaben
1.1 Technische Aufgaben
Er/sie
- - bereitet die nötigen Unterlagen für die Auftragsvergabe, für die Arbeiten in Regie sowie für Enteignungsverfahren und für den Ankauf von Liegenschaften vor
- - führt Lokalaugenscheine durch und berät in fachlichen und wirtschaftlichen Belangen
- - führt technische und Verwaltungskontrollen durch
- - erhebt, bearbeitet und wertet Vermessungsdaten und Feldskizzen aus, um jene Karten anzulegen und auf den neuesten Stand zu bringen, die für die Erstellung der Digitalmappen benötigt werden
- - bereitet Schätzungen vor, führt vergleichende und andere Schätzungen durch, erhebt Schätzungsdaten
- - verfasst technische Gutachten
- - hält Fachvorträge, Lehrveranstaltungen, Gruppen und Einzelberatungen
- - setzt technische Geräte ein, testet neue technische Geräte und erklärt den Mitarbeitern ihre Handhabung
- - hilft bei der Vorbereitung von Ausstellungen und der übrigen Öffentlichkeitsarbeit mit
1.2 Verwaltungsaufgaben
Er/sie
- - bearbeitet den Verwaltungs- und den fachlichen Schriftverkehr
- - sammelt periodisch fällige Meldungen, fasst sie zusammen und leitet sie weiter
- - fasst die Erklärung über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten ab und bereitet die nötigen Unterlagen für die Kollaudierung vor
- - erteilt Unternehmen und Privaten Auskünfte
- - erstellt Statistiken und Graphiken
1.3 Organisatorische Aufgaben
Er/sie
- - arbeitet bei Versammlungen und Arbeitsgruppen mit bzw. leitet sie
- - arbeitet bei statistischen Erhebungen und Zählungen mit
- - organisiert die Ausführung von Arbeiten und löst damit verbundene oder unvorhergesehene Probleme
2. Zugangsvoraussetzungen
Reifezeugnis folgender Oberschulen:
- - Oberschule für Geometer
- - Gewerbeoberschule
- - Oberschule für Landwirtschaft
- - Lehranstalt für Industrie und Handwerk
3. Zweisprachigkeit/Dreisprachigkeit
Nachweis B