Mit Beschluss Nr.1060 vom 26.11.2024 hat die Landesregierung im Rahmen der für alle Kollektivvertragsverhandlungsbereiche bereitgestellte Gesamtfinanzierung, die Programmziele und die zur Verfügung gestellten Geldmittel für die Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 festgelegt und die Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen ermächtigt mit dem Abschluss und mit der Unterzeichnung des Vertrages fortzufahren.
Der vorliegende Vertrag sieht einen weiteren Vorschuss für die Inflation für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 vor.