(1) Dem Personal wird, als Vorschuss auf die für den Vertragszeitraum 2022-2024 vorgesehenen Gehaltserhöhungen, eine ausschließlich für die Pension geltende Einmalzahlung in folgender Höhe (Brutto) gewährt:
1. Funktionsebene: 883,92 €
2. Funktionsebene: 984,25 €
3. Funktionsebene: 1.035,14 €
4. Funktionsebene: 1.087,81 €
5. Funktionsebene: 1.168,27 €
6. Funktionsebene: 1.267,51 €
7. Funktionsebene: 1.419,31€
7ter Funktionsebene: 1.459,33 €
7bis Funktionsebene: 1.517,72 €
8. Funktionsebene: 1.612,82 €
9. Funktionsebene: 1.874,36 €
Landeslehrer 1.612,82 €
Einheitliche Leitungsebene der sanitären Führungskräfte 2.232,68 €
(2) Der in Absatz 1 genannte Betrag der Einmalzahlung wird jenem Personal in voller Höhe ausbezahlt, welches ein Arbeitsverhältnis für 18 Monate (1. Jänner 2022 bis 30. Juni 2023) in Vollzeit und mit 100% Bezahlung innehatte. Er wird unter Berücksichtigung folgender Parameter reduziert:
- effektive Dauer des Arbeitsverhältnisses
- effektiver Umfang des Arbeitsverhältnisses (Teilzeit, Vollzeit),
- reduzierte Bezahlung infolge von Abwesenheiten, sofern diese eine Reduzierung bzw. Streichung des Gehaltes vorsahen.
(3) Dieser Artikel wird für die Führungskräfte nicht angewandt, für welche aufgrund des Landesgesetzes vom 21. Juli 2022, Nr. 6 der bereichsübergreifende Kollektivvertrag für die Führungskräfte gilt.