Unterzeichnet am 08.03.2021 aufgrund des Beschlusses der Landesregierung Nr. 138 vom 16.02. 2021.
Vorspann
Nach den Verhandlungen zwischen den Gewerkschaftsorganisationen und der öffentlichen Delegation vereinbaren die Parteien den vorliegenden Teilvertrag.
Art. 1
Anwendungsbereich
1. Dieser Landeskollektivvertrag (LKV) gilt für das Lehrpersonal, einschließlich das Lehrpersonal mit Diplom an Oberschulen und die Erzieher/innen, mit unbefristetem und befristetem Vertrag gemäß Artikel 1 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 24. Juli 1996, Nr. 434.
Art. 2
Zeitraum und Inhalt des Vertrages
1. Der vorliegende Vertrag stellt den ersten Teilvertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher/Erzieherinnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 dar.
2. Der vorliegende Vertrag regelt die Anpassung der Landeszulage an die auf der Grundlage des Harmonisierten Verbraucherpreisindexes für die Länder der Europäischen Union (sog. HVPI) gemessene Inflation für das Jahr 2019 in Höhe von 0,7% und die Erhöhung der Beitragsquote für den ergänzenden Gesundheitsfonds der Autonomen Provinz Bozen.
Art. 3
Erhöhung der Landeszulage
1. Ab 1. Januar 2019 steht die Landeszulage gemäß Art. 17 des Einheitstextes der Landeskollektivverträge für das Lehrpersonal und die Erzieher/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols vom 23. April 2003, ersetzt durch Art. 3 des Landeskollektivvertrages vom 13. Juni 2013, laut Anlage 1 dieses Vertrages zu.
2. Die Landeszulage gemäß Absatz 1 wird in den Monaten Juli und August nicht ausbezahlt und hat keine Auswirkungen auf das 13. Monatsgehalt.
Art. 4
Ergänzende Gesundheitsleistungen
1. Ab 1. Januar 2021 wird die jährliche Beitragsquote gemäß Art. 5 des Landeskollektivvertrages zum ergänzenden Gesundheitsfonds der Autonomen Provinz Bozen für das Lehrpersonal und für die Erzieher/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols vom 5. Februar 2018, die vom Arbeitgeber für jeden eingeschriebenen Bediensteten zu entrichten ist, um den Betrag von 14,92 Euro erhöht.