- Bezogen auf die Bestimmung zu den Arbeitszeitverhältnissen mit verkürzter Arbeitszeit, sind die Gewerkschaftsorganisationen berechtigt, sofern angefordert, die nötigen Informationen zu erhalten, um eine Überprüfung der korrekten Anwendung zu ermöglichen.
1. Gemeinsame Anmerkung
Es wird darauf hingewiesen, dass am Ende dieser Vertragsrunde, aufgrund des Fehlens von Leitlinien und der erforderlichen Finanzierung, keine Bedingungen dafür bestehen, dass eine umfassende Überprüfung der Struktur der Grundentlohnung und der Zusatzentlohnung des Personals der sanitären Leiter/Leiterinnen und der Führungskräfte der Gesundheitsberufe vorgenommen werden kann.
In Ermangelung der Bedingungen für die Behandlung der Thematik wird vereinbart, die Diskussion auf eine spätere und neue Vertragsphase zu verschieben.
Diese Anmerkung ist eine Verpflichtung beider Seiten zu der erklärten Bereitschaft, die Diskussion über eine Revision der Gehaltsstruktur des Personals anzugehen, mit besonderem Augenmerk auf den Ergebnislohn und auf die Überstundenarbeit mit entsprechender Vergütung.
Die Parteien verpflichten sich ferner, im Rahmen der Diskussion über die Lohnstruktur, den in diesem Vertrag vorgesehenen Stundensatz für die zusätzliche Arbeitsstunde, die vom Personal mit verkürzter Arbeitszeit gefordert wird, zu überdenken.
2. Gemeinsame Anmerkung
Art und Weise der Aufträge und berufliche Laufbahnentwicklung
Im Rahmen des Reformprozesses des öffentlichen Dienstes sind das System der Beauftragung der Führungspositionen sowie die Regeln für ihre Überprüfung und Bewertung von großem strategischem und innovativem Wert. Dieses System, das durch die Gewährleistung von Objektivität, Unparteilichkeit und Überprüfung der Kompetenzen in den Verfahren zur Zuerkennung und Regelung der Aufträge selbst auf den Grundsätzen der Autonomie, der Verantwortung und der Wertung der Leistungen und der beruflichen Leistung bei der Zuerkennung von Aufträgen beruht, soll die korrekte Ausübung der Führungsfunktion im Rahmen der geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen gewährleisten.
Ein analoges Vorgehen ist für die berufliche Laufbahn vorgesehen, die in drei Komplexitätsstufen unterteilt ist.
Um die vollständige Umsetzung der vorrangigen Ziele in Bezug auf die verschiedenen Arten von Aufträgen zu fördern, die für eine effektive und fruchtbare Betriebsorganisation zweckmäßig sind, trägt die Berufskarriere zu einer besseren Qualität der Versorgung bei und fördert die berufliche Entwicklung der sanitären Leitung durch die Anerkennung des Leistungsvermögens, der Fähigkeiten und Fertigkeiten eines jeden von ihnen.
Die Auftragsvergabe erfolgt vorbehaltlich der Bekanntmachung eines internen Auswahlverfahrens.
Nur im Falle des Mangels an spezifischen beruflichen Fähigkeiten, die von Interesse des Betriebes sind, können die Aufgaben an Führungskräfte anderer Betriebe oder öffentlicher Einrichtungen oder Strukturen der Staaten der Europäischen Union übertragen werden. Die Auswahl und Einstellung derselben erfolgt unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Verfahren.
Für den Zugang zu Aufträgen oder bei einem Wechsel zu Aufträgen einer anderen Führungsebene, führt der Sanitätsbetrieb ein Kolloquium sowie eine Bewertung der Curricula zur Ausbildung sowie zur beruflichen Entwicklung mit den entsprechenden Kandidaten durch, unter Berücksichtigung:
- Der Bewertungen der technischen Kommission, des Unabhängigen Bewertungsorgans, der jährlichen Bewertung der erzielten beruflichen Ergebnisse in Bezug auf die zugewiesenen Ziele
- des Bereichs, Fachs oder Zuständigkeitsbereichs
- der persönlichen Fähigkeiten und der beruflichen Fähigkeiten der einzelnen Führungskraft in Bezug auf die im Auftrag festgeschriebenen Professionalität (Fachkenntnisse im Zuständigkeitsbereich, dokumentierter Nachweis der Kompetenzen durch Fälle und/oder Zertifikate, Berufserfahrung, die bereits durch frühere Aufträge in anderen Betrieben oder Einrichtungen erworben wurde, dokumentierte Erfahrungen aus Studien und Forschung an nationalen oder internationalen Institutionen, wissenschaftliche Tätigkeit).
Um die Umsetzung dieser neuen beruflichen Karriere in der Betriebsorganisation zu fördern, vereinbaren die Parteien für die ersten zwei Jahre der Anwendung zusammen mit den Gewerkschaftsorganisationen, die diesen Teilvertrag unterschrieben haben, eine Beobachtungsstelle zu errichten. Sie wird beauftragt eingehende Untersuchungen und Vorschläge in Bezug auf die vertraglich zur Verfügung gestellten Mittel sowie der Kriterien und Methoden, die zur Beauftragung der Berechtigten erforderlich sind, durchzuführen bzw. einzubringen.
Die Parteien erkennen gegenseitig an, dass die vollständige Einbeziehung durch die Beobachtungsstelle nicht die einzelnen Verantwortungsbereiche und die Bereiche der Entscheidungsautonomie der einzelnen Subjekte unterwandert.