Unbeschadet der Absicht die Vertragsregeln des neuen Bereiches in Einklang zu bringen und zu integrieren, besteht der Landeskollektivvertrag, nach dem Prinzip der Einheitlichkeit, aus einem gemeinsamen Teil, bezogen auf die an alle Führungskräfte anwendbaren Institute, und aus „Sonderberreiche oder Sektionen“ zur Bestimmung besonderer Aspekte des Arbeitsverhältnisses, die eine eigene Regelung benötigen. Diese können auch bestimmte Berufsbilder regeln, die weiterhin, auch im neuen Zusammenhang, eine Sonderregelung erfordern.
Die dezentrale Verhandlung auf Betriebsebene wird über Sachbereiche geführt, die der Landeskollektivvertrag jener Verhandlung vorbehält.