Veröffentlicht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 27. Mai 1997, Nr. 24.
(1) Der vorliegende Vertrag gilt für den Bereich des Personals der Landesverwaltung.
(2) Die im vorliegenden Vertrag enthaltene Regelung beinhaltet die Anwendung des bereichsübergreifenden Tarifabkommens für den Dreijahreszeitraum 1994-1996.