l') BEREICHSABKOMMEN vom 28. August 2000 1)
Bereichsabkommen für das Landespersonal: Gewährung der Leistungsprämien für das Jahr 2000 (Art. 58 des BÜKV vom 29.7.1999), Änderungen zur flexiblen Arbeitszeit, Essengutscheine und Maßnahmen zu Gunsten des Personals der Berufsfeuerwehr
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