…omissis…
1) Um die ordnungsgemäße Durchführung der geförderten Initiativen und Investitionen zu überprüfen werden Stickprobenkontrollen auf mindestens 6 % der geförderten Vorhaben durchgeführt.
2) Die Auswahl wird von einer abteilungsinternen Arbeitsgruppe nach dem Zufallsprinzip anhand einer Liste aller im Bezugsjahr ausbezahlten Beiträge vorgenommen. Darüber hinaus werden alle im zuständigen Amt aufgetretenen Zweifelsfälle überprüft.
3) Im Rahmen der Kontrollen wird die effektive Durchführung der geförderten Initiativen bzw. die Zweckbestimmung der geförderten Räumlichkeiten überprüft.
4) Falls notwendig kann sich das zuständige Amt der Unterstützung anderer Abteilungen innerhalb der Landesverwaltung bedienen. Die Kontrollen können anhand von Lokalaugenscheinen oder auch mittels Anforderungen von geeigneten Unterlagen erfolgen.