Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Beiträgen für die Verschrottung von Mopeds und Motorrädern
Artikel 1
Zweck
Artikel 2
Bedingungen
a) die Verschrottung nach dem 1. November 2005 erfolgt ist,
b) das Fahrzeug am 1. Jänner 2005 vorschriftsmäßig im Verkehr war und
c) zu diesem Datum die Besitz- oder Verkehrssteuer eingezahlt war.
Artikel 3
Gesuch und Unterlagen
a) Ablichtung des Verschrottungsnachweises,
b) Ablichtung der Zulassungsbescheinigung für Motorräder oder der Bescheinigung zur Verkehrstauglichkeit für Mopeds.
Artikel 4
Gewährung des Beitrages
Artikel 5
Auszahlung des Beitrages