Anlage A
RICHTLINIEN 2003
Richtlinien für die Finanzierung von Initiativen zur Gesundheitserziehung der territorialen Dienste der Südtiroler Sanitätsbetriebe und im Besonderen der Gesundheitssprengel, im Sinne des Art. 81 des L.G. vom 5. März 2001, Nr. 7, und nachfolgende Änderungen sowie im Sinne des L.G. vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 und nachfolgende Änderungen.
1. TÄTIGKEIT
Die Planung und Finanzierung von Initiativen im Bereich der Gesundheitsförderung, –Erziehung und Aufklärung erfolgt nach den bindenden Zielen und Inhalten des Landesgesundheitsplanes 2000 – 2002, sowie nach den bindenden allgemeinen Zielen des gesamtstaatlichen Gesundheitsplanes (Ziele, die zwischen dem Staat, den Regionen und den Autonomen Provinzen vereinbart wurden). Weiters sind vorrangige gesundheitliche Aspekte, welche in Staats- und Landesgesetzen angeführt und solche, die in von der Landesregierung genehmigten „Richtlinien und spezifischen Projekten des Assessorates für Gesundheits- und Sozialwesen enthalten sind, sowie vorrangig bereits laufende Initiativen des Gesundheitsassessorates, ausschlaggebend.
Demnach werden die Initiativen im Bereich der Gesundheitserziehung im Jahr 2003 nachstehend angeführte vorrangige Themen betreffen. Die Initiativen sollten sich nach Möglichkeit auf epidemiologische Daten stützen, die Handlungsbedarf in diesem Bereich aufzeigen.
1.1 Finanzierung der anerkannter Ausgaben für Initiativen der Gesundheitsförderung, -Erziehung und Aufklärung mit folgenden Themenschwerpunkten:
a)Abhängigkeitserkrankungen (verschiedene Formen der Abhängigkeit: Alkohol, Drogen, Tabak, Spielsucht, usw.);
b) gesunde Ernährung (Erziehung des Konsumenten, Hygiene der Lebensmittel, Etikettierung der Produkte, Anorexie und Bulimie, frühe Kindheit, Kariesprophylaxe, usw.);
c) motorische Tätigkeiten, welche auf die Prävention verschiedenster Pathologien ausgerichtet sind;
d) geistige Gesundheit in den verschiedenen Lebensphasen;
e) Gesundheit in Lebens- und Arbeitsumfeld;
f) Unfallvorbeugung;
g) Prävention von Tumoren;
h) Prävention von Infektionskrankheiten im Allgemeinen;
i) Gesundheit alter Menschen.
1.2 Anspruchsberechtigte
Die Finanzierung kann von den territorialen Diensten der Südtiroler Sanitätsbetriebe und im Besonderen von den Gesundheitssprengeln, für die Durchführung von Initiativen zur Gesundheitsförderung, –Erziehung und Aufklärung in der Provinz Bozen, beantragt werden, indem für das laufende Jahr innerhalb 30. Juni 2003 das Ansuchen gestellt wird.
1.3 Zielgruppen der Initiativen
Die Initiativen im Bereich der Gesundheitsförderung, –Erziehung und Aufklärung müssen an die gesamte Bevölkerung des Landes oder an bestimmten gesundheitlich gefährdete Personengruppen gerichtet sein sowie vorzugsweise interprofessionellen und intersektoriellen Charakter haben.
1.4 Nicht zugelassene Initiativen
Initiativen, die an die Mitarbeiter der territorialen Dienste der Südtiroler Sanitätsbetriebe oder der Gesundheitssprengel gerichtet sind, werden nicht berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden außerdem Initiativen zur Ausbildung, noch Studien, Untersuchungen, Forschungen, Screening oder Tätigkeiten therapeutischer Natur.
1.5 Durchführung der Initiativen
Initiativen im Bereich der Gesundheitsförderung, –Erziehung und Aufklärung zu den obgenannten Themen (Punkt 1.1) können auf verschiedene Art und Weise durchgeführt werden: in Form von Informationstätigkeit, Gesundheitstagen und –wochen, einzelnen Vorträgen oder Vortragsreihen, Seminaren, Tagungen und Kongressen, Kursen oder anderen Tätigkeiten, die sich auf interaktive Initiativen und solche, die die Zielgruppe einbeziehen, beziehen.
2. VERLAUF
Die technische Bewertung der Initiativen obliegt einem Komitee, welches beim Assessorat für Gesundheits- und Sozialwesen eingerichtet wurde und sich aus folgenden Personen zusammensetzt: dem Direktor des Amtes für Hygiene und öffentliche Gesundheit (23.6), dem Direktor des Amtes für Gesundheitssprengel (23.2) und dem Direktor des Amtes für Senioren und Sozialsprengel (24.2) und/oder den jeweiligen Mitarbeitern dieser Ämter, die besondere Kenntnisse im Bereich der Gesundheitserziehung besitzen sowie eines weiteren Mitarbeiters dieser Ämter, welcher zumindest der vierten Funktionsebene angehört und für die Bearbeitung der Akten auf der Grundlage nachstehender Kriterien, zuständig ist. Dem technischen Komitee zur Bewertung der Initiativen gehört außerdem ein Experte des ärztlichen sowie des nicht ärztlichen Personals an.
a) Art der Initiativen (Beschreibung);
b) Übereinstimmung der Ziele der Initiativen mit den Themen, die für die Tätigkeiten im Bereich der Gesundheitsförderung, –Erziehung und Aufklärung vorgegeben sind und für die eine Finanzierung im Sinne des Punktes 1.1. vorgesehen ist;
c) Umsetzbarkeit der Iniziative;
d) einbezogene Partner;
e) Zielgruppe der Initiativen;
f) Art der Durchführung der Initiativen;
g) Ort der Durchführung der Initiativen;
h) Kosten der Initiativen;
i) Bewertbarkeit des Ergebnisses.
Für die Bewertung von besonderen Initiativen behält sich das Komitee, sofern dies für notwendig erachtet wird, die Möglichkeit vor, sich auf die Mitarbeit von externen Experten zu stützen.
2.1 Anerkannte Ausgaben
Das Komitee für die technische Bewertung hat die Aufgabe, die vorgelegten Kostenvoranschläge auf die zulässigen Ausgaben hin zu überprüfen, sowie die Höhe der Finanzierung festzulegen.
Bei der Berechnung der zustehenden Finanzierung werden folgende Ausgaben berücksichtigt:
a)Referenten und Moderatoren sowie Experten
die Ausgaben für Honorare, Fahrtspesen, Unterkunft und Verpflegung der Referenten und Kursleiter, welche weder Bedienstete noch Vertragsgebundene der Südtiroler Sanitätsbetriebe sind. Diese Ausgaben können bis zu einem Höchstausmaß der Bezüge und Außendienstvergütungen im Sinne des Beschlusses Nr. 3986 vom 12.11.2001, und nachfolgende Änderungen, betragen;
b) Miete der Veranstaltungsräume
die Mieten der Räumlichkeiten für die Durchführung der Initiativen, sofern diese nicht Eigentum der Südtiroler Sanitätsbetriebe sind wie z.B. Krankenhäuser, Ambulatorien oder Dienste;
c) Andere Ausgaben
die Ausgaben, die unmittelbar durch die Initiative entstehen, wie z.B. die Kosten für die Simultanübersetzung, für die Anmietung von technischem Material, für den Druck von Einladungen und Programmen und didaktisches Hilfsmaterial;
d) Medienspesen
Werbung, Inserate usw. die 5% der Gesamtkosten der jeweiligen Initiative nicht übersteigen dürfen;
2.2 Nicht anerkannte Ausgaben
a) Ausgaben, die nicht mit der Initiative zusammenhängen, wie z.B. Löhne und Gehälter für Bedienstete oder Vertragsgebundene der Südtiroler Sanitätsbetriebe;
b) Ausgaben für Honorare, Fahrtspesen, Verpflegung und Unterkunft, die höher sind als die Bezüge und Außendienstvergütungen der Landesbediensteten laut Beschluss der Landesregierung Nr. 3986 vom 12.11.2001 und nachfolgende Abänderungen;
c) Ausgaben für Studien, Forschungen, Untersuchungen und für die Erarbeitung von Texten;
d) Fortbildungs- und Fachkurse und Therapien;
e) Investitionsausgaben, wie z.B. Ankauf von Räumlichkeiten, technischen Geräten, Fahrzeugen;
f) Verwaltung, Instandhaltung von Geräten und Fahrzeugen;
g) Mieten sowie Ausgaben für Reinigungsarbeiten in Gebäuden, die Eigentum der Südtiroler Sanitätsbetriebe sind wie z.B. Krankenhäuser, Ambulatorien oder Dienste;
h) Aus- und Weiterbildung der Bediensteten, der Mitarbeiter oder der Vertragsgebundenen der Südtiroler Sanitätsbetriebe;
i) Anmietung von Autobussen und Fahrzeugen, Publikumstransport zum Sitz der Initiative;
j) Unterhaltungen wie z.B. Musikgruppen, Clowns oder ähnliches, welche nur zum Zwecke der Unterhaltung des Publikums vorgesehen sind und nicht in engem Zusammenhang mit der Erreichung der Ziele der Initiative stehen;
k) verschiedene Geschenke an Referenten, die sich ohne Entlohnung zur Verfügung gestellt haben;
l) Mittagessen und Abendessen für freiwillige Helfer und/oder Praktikanten von Vereinigungen/Körperschaften;
m) Einschreibegebühren an Kongressen und/oder Kursen;
n) Dekorations- und Ausstattungsmaterialien;
o) Informationsmaterial, welches Markenzeichen oder Sponsoraufschriften von Pharmafirmen, Produzenten von sanitären Heilbehelfen und Hilfsmitteln enthält.
2.3 Allgemeine Bestimmungen
Die errechnete Finanzierung darf keinesfalls höher sein als der Gesamtbetrag des Kosten-voranschlags, nach Abzug der allfälligen selbst erwirtschafteten Einkünfte.
Initiativen, die in Widerspruch zu den vom Assessorat für Gesundheits- und Sozialwesen festgelegten Zielsetzungen stehen, können nicht berücksichtigt werden. Außerdem werden bereits begonnene Tätigkeiten und Initiativen oder bestehende Informationsmaterialien des Assessorates für Gesundheits- und Sozialwesen oder der Südtiroler Sanitätsbetriebe nicht berücksichtigt, außer es liegen berechtigte Begründungen vor, dessen Überprüfung dem technischen Komitee vorbehalten ist.
Die für das laufende Jahr gewährten Beiträge können nur für dasselbe Jahr verwendet werden.
Wurde für eine bestimmte Ausgabe im Sinne des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7 eine Finanzierung gewährt, so kann hierfür keine weitere von anderen Landesgesetzen vorgesehene Finanzierung gewährt werden.
3. BESTIMMUNGEN ÜBER DIE EINREICHUNG DES ANTRAGES
3.1 Erforderliche Unterlagen
1. Vom Generaldirektor unterzeichnetes Begleitschreiben, in welchem der/die Titel der Initiative/n aufgelistet ist/sind.
2. Die Beschreibung jeder Initiative muss folgendes enthalten (Vorlage B):
a) Titel der Initiative
b) Begründung, die zur Wahl dieser Initiative geführt hat
c) Zielgruppe
d) Ziele
e) Beschreibung der Initiative
f) detaillierter Kostenvoranschlag
g) Finanzierungsplan
h) Projektteam
i) Bewertungskriterien, -verfahren
j) eventl. Zusammenhänge mit laufenden Tätigkeiten
k) Unterschrift des Projektverantwortlichen, des ärztlichen Direktors des Territoriums
l) Ort und Datum.
3. Erklärung über weitere bei der Landesverwaltung beantragte Finanzierungen für die selbe Initiative mit Angabe des entsprechenden Landesgesetzes, des Vorhabens und des Gesamtbetrages der beantragten Finanzierung (Anlage C).
3.2 Überprüfung der Ansuchen
Die Ansuchen werden in chronologischer Reihenfolge nach Eingangsdatum, innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt, vom eigens errichteten technischen Komitee überprüft.
Dem Beschluss der Landesregierung zur Gewährung der Beiträge, werden die eingereichten Ansuchen sowie die Auflistung der vorgesehenen Beiträge mit Angabe des vom technischen Komitee vorgeschlagenen Betrages, beigelegt.
Das zuständige technische Komitee ist befugt, jedwede zusätzliche Unterlagen anzufordern, die für eine genauere Feststellung der Voraussetzungen für die Gewährung der Finanzierung nötig sind.
Der Antragsteller, der vom zuständigen Landesamt schriftlich ersucht wurde, den Antrag zu berichtigen oder zu ergänzen, hat ab dem Datum des Erhalts des Schreibens dreißig Tage Zeit, um der Aufforderung Folge zu leisten. Nach Ablauf dieses Zeitraumes gilt der Antrag als verfallen, sofern die angeforderten zusätzlichen Unterlagen nicht erbracht wurden.
4. ERMÄCHTIGUNG ZUR TÄTIGUNG DER AUSGABEN
4.1 Ermächtigung zur Tätigung der Ausgaben
Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Beschlusses der Landesregierung, mit welchem die Finanzierung gewährt wird, wird der Antragsteller über die Ermächtigung zur Tätigung der Ausgaben und des entsprechenden Haushaltskapitels informiert.
4.2 Reduzierung der Finanzierung
Die Finanzierung wird verhältnismäßig gekürzt wenn:
- nicht genügend finanzielle Mittel auf dem entsprechenden Kapitel des Landeshaushaltes zur Verfügung stehen, wobei die Finanzierung zwischen allen Körperschaften, die darum angesucht haben, im gleichen Ausmaß reduziert wird.
5. RECHNUNGSLEGUNG
Die Rechnungslegung muss bis spätestens 31. März des Jahres erfolgen, welches jenem der Gewährung der Finanzierung folgt.
Der Rechnungslegung sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) detailliertes Verzeichnis der Ausgabenbelege für jede Initiative mit Angabe der Nummer, des Datums und des Betrags des Beleges, usw.; dieses Verzeichnis muss vom Projektverantwortlichen, dem Direktor des Dienstes für Basismedizin gegengezeichnet werden.
Alle bestrittenen Ausgaben müssen sich auf den Kostenvoranschlag beziehen, welcher mit dem Finanzierungsgesuch vorgelegt wurde.
6. KONTROLLE
Das Assessorat für Gesundheits- und Sozialwesen wird die Richtigkeit der Daten in Zusammenarbeit mit dem Bewertungskomitee bestehend aus, dem Direktor der Abteilung 23, oder einem ernannten Stellvertreter, dem Direktor des Amtes 23.6 – Hygiene und öffentliche Gesundheit, sowie einem wenigstens der sechsten Funktionsebene angehörenden Beamten desselben Amtes im Mindestausmaß von 6%, aller Empfänger einer Finanzierung überprüfen. Die 6% der Empfänger einer Finanzierung werden ausgelost und der Stichprobenkontrolle unterzogen.
Anlage BVORSCHLÄGE FÜR PRÄVENTION, GESUNDHEITSFÖRDERUNG UND –ERZIEHUNG” SB ……………………………………Abteilung/Dienst……………………………………. ………………………………………………………….. Tel: ………………………...……
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1. | TITEL DES PROJEKTES _________________________________________________________________________ |
2. | BEGRÜNDUNG FÜR DIE WAHL DES PROJEKTES ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ |
3. | ZIELGRUPPE _________________________________________________________________________ |
4. | ZIELE ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ |
5. | BESCHREIBUNG DER INITIATIVE (mit detailliertem Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan) ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ |
6. | PROJEKTTEAM _________________________________________________________________________ |
7. | BEWERTUNGSVERFAHREN ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ |
8. | VORAUSSICHTLICHE HINDERNISSE _________________________________________________________________________ |
9. | EVENTUELLER ZUSAMMENHANG MIT ANDEREN LAUFENDEN TÄTIGKEITEN _________________________________________________________________________ |
| Ort und Datum Unterschrift des Unterschrift des ärztlichen Verantwortlicher des Projektes Direktors des Territoriums _____________ ___________________________ _______________________ |
VORSCHLÄGE FÜR IINTIATIVEN IM BEREICH DER PRÄVENTION, DER GESUNDHEITSFÖRDERUNG UND –ERZIEHUNG”
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1. TITEL DES PROJEKTES
Titel und Angabe des Sektors/Bereiches.
2. BEGRÜNDUNG FÜR DIE WAHL DES PROJEKTES
Beschreibung der Gesundheitssituation oder des Gesundheitszustandes, die zu dieser Initiative geführt hat (Übereinstimmung mit dem Landesgesundheitsplan und Zusammenhang mit den vereinbarten Schwerpunktvorhaben) und der damit verbundenen Vorteile.
3. ZIELGRUPPE
4. ZIELE
Beschreibung der Ziele, die man mit dieser Initiative erreichen will.
5. BESCHREIBUNG DER INITIATIVE
Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeiten mit folgenden Informationen:
Mittel und Methoden (Arbeitsgruppe, Erarbeitung einer Broschüre, usw.)
Zeitplan
Verwendete Ressourcen (detaillierte Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan – siehe Beispiele)
6. PROJEKTTEAM
Liste auf welche die am Projekt teilnehmenden Partner aufscheinen.
7. BEWERTUNGSVERFAHREN
Beschreibung des Bewertungssystems und Angabe der Bewertungskriterien zur Bestimmung des Zwischen- und Endergebnisses.
8. VORAUSSICHTLICHE HINDERNISSE
9. EVENTUELLER ZUSAMMENHANG MIT ANDEREN LAUFENDEN TÄTIGKEITEN
Titel des Projektes ______________________________________________________________
1. Referent: | Honorar | ( ____ Stunden á € ___________________ ) | = € | |
| Fahrtspesen | (Herkunftsort: ________________ Km ___ ) | = € | |
| Autobahngebühren, Zugfahrkarten, Taxigebühren, usw. | = € | |
| Verpflegung und Unterkunft (max. 3 Sterne) | = € | |
2. Referent: | Honorar | ( ____ Stunden á € ___________________ ) | = € | |
| Fahrtspesen | (Herkunftsort: ________________ Km ___ ) | = € | |
| Autobahngebühren, Zugfahrkarten, Taxigebühren, usw. | = € | |
| Verpflegung und Unterkunft (max. 3 Sterne) | = € | |
3. Referent: | Honorar | ( ____ Stunden á € ___________________ ) | = € | |
| Fahrtspesen | (Herkunftsort: ________________ Km ___ ) | = € | |
| Autobahngebühren, Zugfahrkarten, Taxigebühren, usw. | = € | |
| Verpflegung und Unterkunft (max. 3 Sterne) | = € | |
4. Referent: | Honorar | ( ____ Stunden á € ___________________ ) | = € | |
| Fahrtspesen | (Herkunftsort: ________________ Km ___ ) | = € | |
| Autobahngebühren, Zugfahrkarten, Taxigebühren, usw. | = € | |
| Verpflegung und Unterkunft (max. 3 Sterne) | = € | |
1) Ausgaben für Hilfsmittel
Herstellung v. Drucksachen: | (z.B. Plakate, Broschüren, Flugzettel, usw.) | = € | |
Werbespesen: (max. 5% der Gesamtskosten) | (z.B. Zeitungsinserate, Radiowerbung, usw.) | = € | |
: | | = € | |
2) Sonstiges
: | | = € | |
: | | = € | |
| | = € | |
| Gesamtkosten der Initiative | € | |
| | |
Ort und Datum | | Unterschrift des Verantwortlicher des Projekts |
b) Andere Finanzierungen: | | | |
| eigene Finanzmittel | € | | |
| andere öffentliche Finanzmittel | € | | |
| private Finanzmittel (Sponsoren) | € | | |
| andere Finanzierungen | € | | |
| Andere Finanzierungen insgesamt | € | |
c) Nicht gedeckter Betrag | | € | |
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Ort und Datum | | Unterschrift des Verantwortlicher des Projekts |
Anlage C
ERKLÄRUNG ÜBER ANDERE BEITRAGSGESUCHE
Im Haushaltsjahr 2003 sind bei der Landesverwaltung folgende weitere Beitragsgesuche für die unten angeführten Initiativen eingereicht worden:
- Gesuch gemäß L.G. | |
für folgende Initiativen | |
insgesamt beantragte Summe | |
- Gesuch gemäß L.G. | |
für folgende Initiativen | |
insgesamt beantragte Summe | |
- Gesuch gemäß L.G. | |
für folgende Initiativen | |
insgesamt beantragte Summe | |
- Gesuch gemäß L.G. | |
für folgende Initiativen | |
insgesamt beantragte Summe | |
- Gesuch gemäß L.G. | |
für folgende Initiativen | |
insgesamt beantragte Summe | |
Keine weiteren Ansuchen gemäß anderer L.G. (Kästchen ankreuzen)
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Ort und Datum | | Unterschrift des Verantwortlicher des Projektes |