1. Das Landesamt für Arbeitsmarktintegration zahlt die Prämie nach Überprüfung der Daten aus, indem es unter anderem die erklärten Angaben im Arbeitsvertrag mit jenen in den Meldungen laut Artikel 1 Absätze von 1180 bis 1185 des Gesetzes vom 27. Dezember 2006, Nr. 296, „Pflichtmeldung von Arbeitsverhältnissen“, vergleicht.
2. Ergeben sich Unklarheiten, kann das Landesamt für Arbeitsmarktintegration von der antragstellenden Person weitere Informationen einholen.