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b) Dekret des Landeshauptmanns vom 16. Juni 2023, Nr. 151)
Änderung der Verordnung über die neuen Verfahren zur automatischen Aktualisierung der kartographischen Unterlagen

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1)
Kundgemacht im Amtsblatt vom 22. Juni 2023, Nr. 25.

Art. 3 (Inkrafttreten)

(1) Dieses Dekret tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.