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b) Dekret des Landeshauptmanns vom 16. Juni 2023, Nr. 151)
Änderung der Verordnung über die neuen Verfahren zur automatischen Aktualisierung der kartographischen Unterlagen

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1)
Kundgemacht im Amtsblatt vom 22. Juni 2023, Nr. 25.

Art. 1

(1) Kapitel V Abschnitt 15 Buchstabe c) der Anlage A zum Dekret des Landeshauptmanns vom 9. September 2011, Nr. 35, erhält folgende Fassung:

c) Kinematische Vermessung mit Echtzeit-Korrekturen

1. Die Aufnahme der Satellitendaten aller Stationen und aller einzelnen Punkte im RINEX-Format. Werden für die Messungen die Korrekturen des Echtzeitpositionierungsdienstes des Landes (STPOS) genutzt, müssen die Rinex-Dateien nicht beigelegt werden, der verwendete Benutzername (USER ID) ist jedoch anzugeben.

2. Die von der eigenen Software generierte Verarbeitungsdatei, die für jeden Vermessungspunkt folgendes beinhalten muss:

2.1. Punktname (gleichlautend mit jenem in der Pregeo-Datei; andernfalls muss die entsprechende Übereinstimmung separat angegeben werden),

2.2.die Koordinaten (UTM-Zone 32, Ost, Nord),

2.3. die erzielte Genauigkeit,

2.4. das Datum und die Uhrzeit der Messung.