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b) Dekret des Landeshauptmanns vom 16. Juni 2023, Nr. 151)
Änderung der Verordnung über die neuen Verfahren zur automatischen Aktualisierung der kartographischen Unterlagen

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1)
Kundgemacht im Amtsblatt vom 22. Juni 2023, Nr. 25.

Art. 2

(1) In der Anlage A zum Dekret des Landeshauptmanns vom 9. September 2011, Nr. 35, wird im Punkt 3 der „Bestimmungen zur Verwaltung der technischen Unterlagen“ der Satz: „Die Katasterämter werden während der Genehmigung des Teilungsplanes das Zeichen N1, N2 usw. mit einem roten Strich löschen und daneben die endgültige Nummer oder den endgültigen Nenner in roter Farbe eintragen.“ durch die folgenden Sätze ersetzt: „Die Katasterämter geben während der Genehmigung des Teilungsplans die Übereinstimmung der Zeichen N1, N2 usw. mit den endgültigen Nummern oder den endgültigen Nennern an. Die Übereinstimmung des Mappenauszugs wird von den Katasterämtern nur im Fall der vom Teilungsplan betroffenen Parzellen überprüft und bestätigt. Die Darstellung der angrenzenden oder umliegenden Parzellen dient nur als Zusatzinformation.“.