(1) Die Autonome Provinz Bozen übermittelt dem Gesundheitsministerium und der AIFA auf elektronischem Wege die Zusammensetzung des Komitees.
(2) Die Dokumente zur Errichtung des Komitees müssen auf den entsprechenden institutionellen Websites zur Verfügung gestellt werden. Die Aktualisierung von Daten, die bereits in der Nationalen Beobachtungsstelle für klinische Studien (Osservatorio nazionale per la sperimentazione clinica – OsSC) vorhanden sind, muss innerhalb von 20 Tagen ab dem Datum der Errichtung über dasselbe OsSC-Portal erfolgen.
(3) Die Registrierung der Komitees für den Zugang zum CTIS muss gemäß den Leitlinien der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) erfolgen.