1. Es wird nur der Ankauf von Weidenetzen gefördert.
2. Die Einzäunung muss elektrifiziert, vollständig geschlossen und ohne Durchschlupfmöglichkeiten sein.
3. Das Elektrozaunsystem muss eine Mindesthöhe von 1,20 m aufweisen.
4. Der Herdenschutzzaun muss an jeder Stelle - auch bei Nässe - eine Stromspannung von mindestens 3.000 Volt aufweisen, um eine entsprechende Abschreckwirkung beim Großraubwild zu erzeugen. Um dies zu erreichen, muss aufwachsendes Gras regelmäßig zurückgeschnitten werden. Die regelmäßige Kontrolle mit einem Voltmessgerät ist unerlässlich.
5. Für die Erdung müssen genügend Erdungsstäbe bei einer feuchten Bodenstelle installiert werden.
6. Um die Abschreckung von Zäunen für Großraubtiere zu gewährleisten, sind stromlose Zäune vor oder nach der Beweidung zu vermeiden. Stromlose Zäune müssen abgebaut oder elektrifiziert werden.