1. Begünstigte der Beihilfen sind landwirtschaftliche Unternehmen, sofern sie
a) im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen (APIA) eingetragen und
b) Eigentümer oder Bewirtschafter von Wiesen- und oder Weideflächen und
c) Eigentümer oder Halter von Kleinvieh (Schafe oder Ziegen) sind.