1. Die territorialen Zuständigkeitsgebiete für die Einstufungsteams werden vom Dienst für Pflegeeinstufung festgelegt.
2. Die Einschätzung des Pflege- und Betreuungsbedarfes wird von den Teammitgliedern gemeinsam vorgenommen.
3. Bei Abwesenheit vom Dienst oder Befangenheit eines Teammitgliedes ist das fehlende Mitglied durch eine Fachkraft eines anderen Einstufungsteams zu ersetzen.
4. Die Einstufungsteams werden von einer beim Dienst für Pflegeeinstufung angesiedelten Fachkraft aus dem sozialen und einer Fachkraft aus dem gesundheitlichen Bereich koordiniert.