(1) Der Südtiroler Gemeindenverband legt in Zusammenarbeit mit der Autonomen Provinz Bozen im Sinne des Gesetzes und dieser Verordnung innerhalb von 90 Tagen nach deren Inkrafttreten die Formulare fest. Es handelt sich hierbei um die Formulare, die verpflichtend für die Einreichung der zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZMT), der Genehmigungsanträge und der Mitteilungen über den Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP) verwendet werden müssen.
(2) Die ursprüngliche Fassung der in Absatz 1 genannten Formulare wie auch spätere Änderungen derselben werden mit Dekret der Direktorin/des Direktors der Landesabteilung Wirtschaft genehmigt.