1. Die Rückerstattung für die einzelnen Bediensteten entspricht dem Anteil der vorgestreckten und ordnungsgemäß belegten Kosten für den Ankauf von IT-Ware im ausschließlichen Interesse des Arbeitsgebers für rein institutionelle Zwecke.
2. Die Nutzung für rein institutionelle Zwecke wird anhand folgender Kriterien ermittelt:
a) Preis für den Ankauf der IT-Ausstattung,
b) durchschnittliche Lebensdauer der IT-Ausstattung (= 3 Jahre oder 36 Monate oder 132 Wochen oder 792 Tage),
c) durchschnittliche Nutzungsdauer für private und institutionelle Zwecke (= 3.960 Stunden),
d) Anzahl der erforderlichen zusätzlichen Stunden für Bildungsarbeit bzw. für den Unterricht (= 2.112 Stunden),
e) Anzahl der in Form von Fernunterricht erteilten Stunden, wozu auch die Bereitstellung von didaktischem Unterstützungs- und Begleitmaterial zählt (= 756 Stunden),
f) Einsparung des Arbeitgebers Land für Verbrauchsmaterial (Papier, Toner, Internet) (= 0,10 Euro/Stunde).
3. Die den einzelnen Bediensteten zustehende Rückerstattung wird nach folgender Formel ermittelt: (“Anzahl der für die Bildungsarbeit bzw. für den Unterricht erforderlichen zusätzlichen Stunden + Stundenerhöhung für den Fernunterricht”) x (“Einsparung des Arbeitgebers + Kosten pro Stunde der IT-Ausstattung aufgrund ihrer durchschnittlichen Lebensdauer”). Maximal können 520 Euro rückerstattet werden.