1. Die Abrechnung muss innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme der Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung vorgelegt werden. Zu diesem Zweck muss der Antragsteller/die Antragstellerin folgende Unterlagen vorlegen:
a) Rechnungen und sonstige Belege zum Nachweis der getätigten Ausgaben für die Kursgebühr sowie entsprechende Zahlungsbestätigungen in Form von Bankbelegen; alle Belege müssen auf die Antrag stellende Person lauten und sich eindeutig auf die genehmigte Weiterbildungsmaßnahme beziehen,
b) Kopie der Teilnahmebestätigung.
2. In besonderen, ordnungsgemäß begründeten Fällen kann die Frist laut Absatz 1, auf entsprechenden Antrag hin, der vor Verfall derselben einzureichen ist, um höchstens weitere 90 Tage verlängert werden.
3. Nach Überprüfung der eingereichten Abrechnungsunterlagen und der ordnungsgemäßen Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme wird der Beitrag ausgezahlt, und zwar auf der Grundlage der bei der Abrechnung anerkannten Kosten.
4. Es werden keine Vorschüsse ausgezahlt.