1. Die in diesen Richtlinien angeführten Beträge sind Bruttobeträge hinsichtlich des Steuereinbehaltes und hinsichtlich der Einkommensbesteuerung von Subjekten, die ihren Steuerwohnsitz nicht in Italien haben.
2. Die in diesen Richtlinien angeführten Beträge sind Nettobeträge hinsichtlich der Mehrwertsteuer.