1. Für die Dozenten- und Referententätigkeit im Rahmen von Aus-, Fort- und Weiterbildungsinitiativen, für die Moderation und für Unterstützungs-, Förderungs- und/oder Begleitmaßnahmen ist eine Vergütung von höchstens 110,00 Euro pro Stunde vorgesehen, wobei die Art der Initiative, das Qualifikationsniveau und die berufliche Erfahrung des Experten/der Expertin zu berücksichtigen sind.
2. Für die Dozenten- und Referententätigkeit im Rahmen von Initiativen mit Diskussion wie Tagungen, Kongresse, Konferenzen, Leseförderungs- und ähnliche Initiativen ist eine Vergütung von höchstens 400,00 Euro pro Initiative vorgesehen.