1. Die Beiträge beziehen sich auf die Bildungstätigkeiten des Kindergartenjahrs, das im Jahr der Antragseinreichung beginnt.
2. Die Beitragsanträge können jedes Jahr bis spätestens 31. Mai bei der zuständigen Landesabteilung eingereicht werden. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Wird ein Kindergarten erst nach dem 30. April gleichgestellt, kann der Antrag auch nach Ablauf der oben genannten Frist eingereicht werden, spätestens jedoch muss er bis 31. Oktober vorliegen.
3. Der Antrag muss auf dem vom zuständigen Amt festgelegten Vordruck abgefasst und mit Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan versehen sein.
4. Der Antrag kann folgendermaßen gestellt werden:
a) direkt beim zuständigen Amt; in diesem Fall ist das Datum der Empfangsbestätigung maßgeblich,
b) per Einschreiben mit Rückschein; in diesem Fall ist das Versanddatum laut Poststempel maßgeblich,
c) über die zertifizierte elektronische Post (PEC); in diesem Fall ist das Datum der Empfangsbestätigung der Mitteilung maßgeblich.